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Generell sind Wespen, Hornissen und Hummeln nach § 20d BNatSchG geschützt. Die Insekten dürfen, ohne einen triftigen Grund, weder gefangen noch getötet werden. Besteht allerdings eine gesundheitliche Gefahr z.B. durch Allergien, muss eine Lösung gefunden werden.

Sollte keine Möglichkeit für den Verbleib der Insekten gefunden werden, kommt nur eine behutsame Umsiedelung in Betracht. Diese Umsiedelung wird mit größter Sorgfalt und Fachverstand geplant und durchgeführt. Zur Information, für eine Umsiedelung bzw. Entfernung von Hummel- und Hornissennestern ist grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung erforderlich!